< Aufgepasst bei Auslandsreisen
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München, 6. November 2012 In den Ländern Europas gibt es verschiedene Regelungen was die Bereifung während der kalten Jahreszeit angeht. Wer eine Reise plant, sollte sich laut dem Automobilclub ADAC daher vor Abfahrt genau informieren.
Schneeketten für Österreich In Österreich herrscht keine generelle Winterreifenpflicht. Aber: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit witterungsgerechten Pneus ausgerüstet sein. Zudem sind auch Schneeketten an den Antriebsrädern zulässig, sobald die Straßen durchgängig mit Schnee und Eis bedeckt sind.
Unfälle mit Sommerreifen in der Schweiz teuer Auch in der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man mit Sommerreifen den Verkehr oder baut gar einen Unfall, kann dies schwere Folgen haben. Dem Fahrer drohen hohe Bußgelder und eine erhebliche Mithaftung bei der Schadensregulierung.
Streckenbedingte Pflicht in Frankreich und Italien Italien schreibt für viele Strecken vom November bis zum April des Folgejahres generell Winterreifen vor. Vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol sollte auf entsprechende Beschilderung geachtet werden. Die Verpflichtung kann auch kurzfristig – ebenso wie in Frankreich – ausgesprochen werden. Auch in Luxemburg müssen Autofahrer seit dem 1. Oktober 2012 bei Eis, Schneematsch und Schnee mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein.
Strenge Reifenvorschriften in Tschechien und Slowenien In Tschechien gilt zwischen dem 1. November und dem 31. März auf allen Straßen eine Winterreifenpflicht. Slowenien schreibt die Benutzung zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie generell bei winterlichen Straßen vor.
In vielen Ländern keine Vorschriften In den Niederlanden, Polen, Kroatien, der Türkei, Irland und Großbritannien gibt es keine Regelung. Zur eigenen Sicherheit rät der ADAC Autofahrern, Winter- oder Ganzjahresreifen aufzuziehen. (ts)
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